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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

rebikeling-GmbH, Industriestrasse 11, 6260 Reiden

Geltungsbereich: Für den Geschäftsverkehr zwischen uns als Lieferfirma und dem Auftraggeber gelten ausschliesslich die nachstehenden Bedingungen. Anderslautende Bedingungen bei Bestellungen des Käufers gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

  • Verspätete Lieferung gibt dem Besteller kein Recht auf Ersatzansprüche irgendwelcher Art.
  • Verpackung: Die Verpackung erfolgt mit aller Sorgfalt und wird zusammen mit den Transportkosten in Rechnung gestellt. Versand und Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers.
  • Bei Mängelrügen haften wir nur für die gelieferte Ware. Für Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.
  • Erfüllung der Lieferung: Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn die Ware das Zentrallager verlassen hat. Für verloren gegangene resp. nicht angekommene Sendungen lehnen wir alle Haftungen und Folgehaftungen ab. Es ist auch keine Versicherung für solche Fälle abgeschlossen. Der Auftraggeber haftet in diesem und ähnlichen Fällen voll.
  • Reklamationen wegen falscher oder mangelhafter Lieferung sind innerhalb von 3 Tagen ab Lieferdatum schriftlich anzubringen. Verspätete Reklamationen werden nicht akzeptiert.
  • Gebrauchte Motorräder ab Platz oder Motorräder mit MFK (Motorfahrzeugkontrolle) und Service werden grundsätzlich immer ohne jegliche Gewährleistung sowie Minderung verkauft.
  • Wird ein Motorrad nicht auf den vereinbarten Termin abgeholt, werden von der Fa. rebikeling GmbH tägliche Standgebühren von Fr. 10.- je Motorrad fällig; diese müssen vor der Übernahme in bar oder mit Kreditkarte bezahlt werden. Ebenso wird vom ersten Tag an ein Zins von 12% vom Totalbetrag fällig für den Ausfall der zu leistenden Bezahlung. Die maximale Verlängerungsfrist beträgt 1/2 Jahre (siehe unten).
  • Das Motorrad oder auch Ersatzteile welche nicht innerhalb von 6 Monaten abgeholt werden, gehen ohne jegliche Ansprüche der Käuferschaft an die Fa. rebikeling GmbH über.
  • Anzahlungen auf Motorräder werden ausdrücklich in keinem Fall zurückerstattet; auch nicht anteilmässig. Für allfällige Umtriebe werden von der Fa. rebikeling-Zihlmann in jedem Fall mind. Fr. 500.- in Rechnung gestellt. Eine Anzahlung erlischt vollumfänglich, wenn bis zum abgemachten Termin die Ware nicht abgeholt wird oder spätestens in 30 Tagen nach Ausstellen des Anzahlungsvertrages. Der volle Betrag welcher anbezahlt wurde, geht an den Gläubiger, in diesem Falle an die Firma rebikeling GmbH, über.
  • Zahlungsbedingungen: Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. In den meisten Fällen sind wir berechtigt, gegen Nachnahme oder Vorauskasse zu liefern. Kommt der Besteller den Zahlungspflichten nicht oder nur teilweise nach, so sind wir berechtigt, ab dem Zahlungsziel einen Zinssatz von mindestens 12% sowie Bearbeitungsgebühren zu erheben.
  • Preise: Unsere offerierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und netto (exkl. MWST) ab unserem Zentrallager in 6260 Reiden. Preisangaben in Preislisten und Prospekten sind unverbindlich. Wir behalten uns das Recht auf Preisanpassungen vor. Angebote bleiben, wenn nichts anderes erwähnt ist, immer bis max. nächstfolgenden Freitagabend bestehen. Für Lieferungen unter Fr. 50.-- netto sind wir berechtigt, einen Mindestmengenzuschlag von Fr. 20.-- zu erheben. Unberechtigte Skontoabzüge können wir nicht akzeptieren, und diese werden nachbelastet und verjähren niemals inkl. Zinsen und Bearbeitungsgebühren.
  • Der Käufer ist nicht berechtigt, die Zahlung zu verweigern oder zu verzögern. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen entbinden uns von der Pflicht jeglicher Gewährleistung sowie Minderung.
  • Rückgaberecht: Grundsätzlich werden keine Ersatzteile zurückgenommen.
  • Es werden keine Bauteile zum Ausprüfen einer Maschine versandt oder ausgeliehen. Teile, die für eine periodische amtliche Nachkontrolle verwendet wurden, können nicht zurückgenommen werden. Kein Rückgaberecht gilt explizit auf elektrische oder elektronische Komponenten sowie auf Auspuffe und deren Komponenten.
  • Ebenfalls kein Rückgaberecht gilt explizit auf Ware, die speziell für den Kunden organisiert wurde. Kein Rückgaberecht gilt auch explizit für Motorräder, welche vertraglich oder mündlich vereinbart sind. Rückgaberecht kann jedoch angefordert werden auf mechanische Teile, die unverändert, ungebraucht im Originalzustand, sowie in der versandten (überbrachten) Verpackung der Fa. rebikeling-GmbH retourniert werden. Ware, die zurückgegeben wird, muss unbedingt mit dem originalen Papier-Aufkleber der Fa. rebikeling-GmbH versehen sein.
  • Artikel mit abgelösten Etiketten können nicht zurückgenommen werden. Artikel, die einen Stempel oder eine Markierung der Fa. rebikeling-GmbH tragen, müssen unverändert retourniert werden. Stempel oder Markierungen dürfen nicht nachgeahmt werden.
  • Rücksendungen von korrekt ausgelieferter Ware ist nur mit unserer Zustimmung gestattet. Nachnahmen werden abgelehnt und dem Versender zurückgesandt. Hierfür sind wir berechtigt, einen Unkostenbeitrag von mind. 10% des Warenwertes (mind. Fr. 50.--) in Rechnung zu stellen ohne Begründung. Es werden nur Artikel in ganzer unbeschädigter Originalverpackung zurückgenommen. Hierfür wird eine Gutschrift erstellt, welche max. 1 Jahr gültig ist. Das Material, welches als von uns bestätigt zurückgenommen wird, unter Absprache mit der Fa. rebikeling-GmbH, ist nur 10 Tage gültig. Motorräder können aus organisatorischen Gründen ausdrücklich nicht zurückgenommen werden.
  • Es wird auch ausdrücklich und in keinem Fall eine Minderung oder Gewährleistung gewährt.
  • Ohne schriftliche Einsprache innert 10 Tagen gilt dieser Vertrag als verbindlich.
  • Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Artikel inklusive Motorräder unser Eigentum und können auch nicht in ein Nachlassverfahren oder in eine Konkursmasse aufgenommen werden.
  • Gutscheine / Gutschriften haben die maximale Gültigkeitsdauer             von 1 Jahr ab Ausstellungsdatum.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist am Sitz der Fa. rebikeling-GmbH. Anwendbar ist das schweizerische Recht.

Reiden, 17. April 2010

 

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